Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 23 AS 2/08

Tenor

Der Bescheid vom 10.01.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.11.2007 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger dem Grunde nach.


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