Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 18 (16) SB 39/06

Tenor

Auf die Erinnerung des Beklagten vom 24.02.2009 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 07.01.2009 geändert. Kostenschuldner ist der Kreis Düren. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.