Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 5 AS 145/08

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 23.07.2008 in Ge-stalt des Widerspruchsbescheides vom 14.08.2008 verurteilt, dem Kläger die mit Bescheid der Stadt E. vom 14.05.2008 für die Erneuerung oder Ausbesserung der Anschlusskanäle für das Grundstück des Klägers, F., T., Gemarkung G., Flur 5, Flurstück 694 in Höhe von 584,65 Euro zuschussweise zu übernehmen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach. Die Berufung wird zugelassen.


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