Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 18 SB 68/06

Tenor

Auf die Erinnerung des Beklagten vom 11.07.2008 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 12.06.2008 geändert. Kostenschuldner ist der Kreis Aachen.


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