Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 14 AS 114/09

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 19.08.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.08.2009 verurteilt, den Klägern die Kosten für das Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid vom 01.07.2009 in Form einer Geschäftsgebühr von 528,00 Euro und einer Auslagenpauschale von 20,00 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer unter Anrechnung bereits gezahlter 309,40 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger. Die Berufung wird zugelassen.


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