Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 3 SB 82/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Bescheid vom 26.08.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.03.2009 aufzuheben und bei der Klägerin einen Grad der Behinderung von 20 seit dem 01.03.2009 anzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt 1/5 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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