Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 U 29/09

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.09.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 05.05.2009 verurteilt, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die Rechtsauffassung des Gerichts lautet dahingehend, dass der Unfall der Klägerin vom 14.07.2007 ein Arbeitsunfall gewesen ist Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.