Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 19 SO 132/09 ER

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des am 18.11.2009 erhobenen Widerspruchs gegen Bescheid des Antragsgegners vom 06.11.2009 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten. Der Streitwert wird auf 1250,00 Euro festgesetzt.


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