Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 86/09 ER

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 20.11.2009 gegen Bescheid des Antragsgegners vom 06.11.2009 wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auf 1.250.- Euro festgesetzt.


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