Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 18 SB 235/09

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 20.07.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.08.2009 verurteilt, dem Kläger ein Beiblatt mit kostenloser Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr auszustellen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.


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