Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 19 AY 11/09

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.06.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.08.2009 verurteilt, den Klägerinnen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ohne Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute Mvunzi und Makila sowie deren Kindern zu zahlen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen zu erstatten.


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