Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 15 (21) KR 12/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 05.12.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.05.2007 verurteilt, die kosten einer Neuversorgung des Klägers mit einem Cochlea-Implantat zu übernehmen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte.


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