Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 U 34/09

Tenor

Der Bescheid vom 16.10.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27.05.2009 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Unfall des Beigeladenen am 16.09.2006 ein Arbeitsunfall gewesen ist. Die Beklagte trägt die Kosten. Der Streitwert wird auf 5.000.- Euro festgesetzt.


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