Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 117/10 ER

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 05.05.2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.


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