Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 19 AY 14/09

Tenor

Der Beigeladene wird verurteilt, an die Klägerin 22.786,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin und der Beigeladene tragen die Kosten des Rechtsstreits zu je 1/2, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beklagten, die die Klägerin allein trägt. Der Streitwert wird auf 22.786,83 EUR festgesetzt.


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