Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KN 33/11 KR

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 300,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 28.01.2011 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 300,00 EUR festgesetzt. Die Berufung wird zugelassen.


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