Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 6 R 130/09

Tenor

Der Bescheid vom 05.11.2008 in der Fassung des weiteren Bescheides vom 16.04.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 09.07.2009 wird in Höhe von 2.920,06 Euro aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 83 %, die Klägerin 17%. Der Streitwert wird auf 3.530,88 Euro festgesetzt.


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