Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 19 SO 224/11 ER

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab 28.12.2011 vorläufig und bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zum rechtskräftigen Abschluss des unter dem Az. S 19 SO 223/11 geführten Klageverfahrens, Eingliederungshilfe in Form des ambulant betreuten Wohnens im Umfang von 3,5 Fachleistungswochenstunden zu gewähren.

Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers dem Grunde nach.


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