Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 6 KN 744/10

Tenor

Der Bescheid vom 06.03.2009 und der Bescheid vom 16.06.2009, jeweils in der Fas-sung des Widerspruchsbescheides vom 19.10.2010, werden abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die für die Zeit vom 21.12.1966 bis 07.06.1989 ermittel-ten Entgeltpunkte nicht mit dem Faktor 0,6 zu multiplizieren und die Altersrente für Frauen der Klägerin neu zu berechnen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt ¾ der außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach.


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