Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 6 U 210/12

Tenor

1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche gegen die Beitragsbescheide vom 22.05.2012 wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird endgültig auf 663,32 Euro festgesetzt.


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