Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 91/11

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 02.03.2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23.05.2011 verurteilt, der Klägerin 7.865,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2011 zu zahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte.


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