Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 214/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 1.868,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 04.07.2012 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 1.868,56 EUR festgesetzt.


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