Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 14 AS 130/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Klägerinnen in Bedarfsgemeinschaft unter Aufhebung des Bescheides vom 20.12.2012 in Gestalt des Widerspruchsbe-scheides vom 08.01.2013 für die streitgegenständlichen 16 Monate zwischen Juli 2011 bis einschließlich Dezember 2012 monatlich 418,60 EUR als Kosten der Unterkunft zu bewilligen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen dem Grunde nach. Die Berufung wird zugelassen.


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