Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 4 AS 304/14 ER

Tenor

Die Zwangsvollstreckung des Antragsgegners aus dem Kosten-festsetzungsbeschluss des Sozialgerichts Aachen vom 11.11.2013, S 11 AS 116/13, wird, soweit sie einen Betrag von 3,35 EUR zuzüg-lich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2013 übersteigt, bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens S 4 AS 263/14 vor dem Sozialgericht Aachen einstweilen eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.


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