Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 12 SB 1023/13

Tenor

Der Bescheid vom 28.05.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.09.2013 wird insoweit aufgehoben als ein GdB von weniger als 40 festgestellt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach zu 1/4.


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