Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 15 AL 94/14

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 02.01.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.03.2014 verurteilt, der Klägerin ab 01.01.2014 Arbeitslosengeld für 240 Tage zu gewähren. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte.


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