Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 162/15

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.07.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.11.2015 verurteilt, den Klägerinnen für die Zeit vom 13.07. bis 11.10.2015 Hilfe zum Lebensunterhalt und bei Krankheit, der Klägerin zu 1) zusätzlich Hilfe bei Schwangerschaft zu gewähren. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen trägt die Beklage.


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