Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 28/16

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung der Bescheide vom 13.05.2015 und 17.08.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.02.2016 verurteilt, dem Kläger von März 2015 bis April 2016 weitere Hilfe von monatlich 10,01 EUR für die Teilnahme am Hausnotrufsystem des Caritas Düren- Jülich e.V. zu gewähren und ihm für die Zeit vom 01.03.2015 bis 30.04.016 insoweit 140,14 EUR nachzuzahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte.


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