Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 393/15

Tenor

Die Beigeladene wird verurteilt, der Klägerin 9.009,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 18.12.2015 zu zahlen. Im Übrigen – soweit sie sich gegen die Beklagte richtet – wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beigeladene Der Streitwert wird auf 9.018,49 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.