Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 12 SB 847/17

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 06.02.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.08.2017 verurteilt, den GdB der Klägerin ab dem 24.02.2016 mit 50 zu bewerten sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens H festzustellen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach.


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