Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 7 (16,18) SB 120/00

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 26.08.1999 und des Teil-Abhilfebescheides vom 25.01.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.03.2000 verurteilt, bei der Klägerin die gesundheitlichen Vorraussetzungen für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche "RF" und "H" ab Juni 1999 festzustellen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.