Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Detmold - S 14 U 189/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Klägerin hat im übrigen 250,- Euro wegen mißbräuchlicher Rechtsverfolgung an die Landeskasse zu zahlen.


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