Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Detmold - S 4 AS 17/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 01.12.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.04.2005 verurteilt, dem Kläger Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ohne vorherige Verwertung des PKW des Klägers als Vermögensgegenstand zu gewähren. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.


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