Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 19 SO 56/05

Tenor

1.Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 19.02.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.04.2005 verurteilt, der Klägerin ab Januar 2005 weitere Grundsicherungsleistungen in Höhe von 154,- EUR monatlich zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2.Die Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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