Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 9 AS 237/05 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, an die Antragsteller ab 01.12.2005 Regelleistungen ohne Abzüge wegen häuslicher Ersparnis nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Die Antragsgegnerin erstattet den Antragstellern ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten.


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Referenzen

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