Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 10 AS 13/06 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beginnend ab dem 18.01.2006 (Antragseingang) bis einschließlich zum 17.06.2006 zu gewähren.

Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.


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