Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 21 AS 133/06 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von 638,70 EUR monatlich ab dem 19.07.2006 (Eingang des Antrags bei Gericht) bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens zu gewähren. Die Antragsgegnerin erstattet dem Antragsteller die notwendigen außergerichtlichen Kosten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.