Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 18 AS 57/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 15.04.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.05.2005 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.07.2005 bis zum 30.09.2005 Kosten für die Unterkunft in Höhe von 252,58 EUR monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.


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