Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 10 AS 106/06

Tenor

Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 18.10.2005 in der Gestalt der Änderungsbescheide vom 21.02., 06.03. und 29.03.2006 sowie in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.04.2006 verurteilt, an den Kläger weitere 24,15 EUR zu zahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/7. Die Berufung wird zugelassen.


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