Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 10 AS 24/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 25.01.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.01.2007 verurteilt, an den Kläger weitere 85,- EUR für die Klassenfahrt vom 12.03.2006 bis zum 20.03.2006 zu zahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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