Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 11 AS 251/08 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 18.07.2008 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin erstattet die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 1).


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