Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 7 AS 309/08 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller die Unterkunftskosten für die Wohnung "L Straße 00, I" für den Zeitraum 01.12.2008 bis einschließlich März 2009 zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstelllers.


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