Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 19 SB 7/09

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30.01.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.12.2008 verurteilt, bei der Klägerin einen GdB von 50 festzustellen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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