Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 1 VG 261/08

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 07.11.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbe- scheides vom 13.11.2008 verurteilt, der Klägerin ab dem 14.12.2005 Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz nach einem GdS von 70 v.H. zu gewähren.

Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außer- gerichtlichen Kosten der Klägerin.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.