Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 12 AS 126/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.06.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.08.2007 verurteilt, den Klägern zu 1) und 2) Fahrtkosten für den Schulbesuch der S-Gesamtschule der Stadt T ab Februar 2010 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt 1/9 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.


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