Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 17 P 110/10 ER

Tenor

1.Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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