Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 5 KR 90/10

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 17.06.2009 und 16.09.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.02.2010 verurteilt, dem Kläger für die Anschaffung des Daisyspielers Plextalk PTN 2 einen Betrag in Höhe von 350,10 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.


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