Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 10 (8) AS 301/08

Tenor

Der Bescheid vom 12.02.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.11.2008 wird aufgehoben. Der Beklagte erstattet dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten.


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