Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 14 VJ 148/08

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 27.07.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.10.2008 wird festgestellt, dass die bei der Klägerin vorliegende transverse Myelitis Schädigungsfolge der am 18.11.1994 durchgeführten Polioimpfung ist. Der Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.


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