Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 22 R 1001/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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